Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.2008 - 8 A 10911/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,37239
OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.2008 - 8 A 10911/07 (https://dejure.org/2008,37239)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.05.2008 - 8 A 10911/07 (https://dejure.org/2008,37239)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. Mai 2008 - 8 A 10911/07 (https://dejure.org/2008,37239)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,37239) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2009 - 7 KS 18/07

    Nachträgliche Beschränkung des Nachflugverkehrs auf einem Flughafen; Widerruf der

    Ob das von der Beklagten in seiner Verfügung vom 8. Oktober 2004 als relevanter Schwellenwert angesehene sog. "Jansen-Kriterium" von 6 x 60 dB(A) noch dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand entspricht oder der Auffassung des Rheinland-Pfälzischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 21.05.2008 - 8 A 10911/07 -, juris) zu folgen ist, wonach die gebotene Vorsorge gegenüber Gesundheitsbeeinträchtigungen oder erheblichen Belästigungen (§ 29 b Abs. 1 LuftVG) im Hinblick auf Störungen der Nachtruhe durch nächtlichen Fluglärm strengere Werte hinsichtlich des relevanten Maximalpegels, nicht des Häufigkeitskriteriums, erfordert (vgl. zum bisherigen Diskussionsstand z.B.: Scheuch/ Spreng/Jansen, ZfL 2007, 135, 136 ff. und de Witt, UPR 2006, 8, insbesondere 11 f.), oder jedenfalls eine Differenzierung zwischen Nachtrandzeiten (22.00 - 24.00 und 5.00 - 6.00 Uhr) und Nachtkernzeiten (0.00 - 5.00 Uhr) geboten ist, bedarf vorliegend keiner abschließenden Beurteilung.

    Dass grundsätzlich erst das Auftreten von mehr als sechs Überflügen pro Nacht geeignet ist, Aufweckreaktionen auszulösen, ist in der Rechtsprechung anerkannt (BVerwG, Urt. v. 16.03.2006, aaO; Rheinl.-Pfälz. OVG, Urt. v. 21.05.2008 - 8 A 10911/07 -, juris m.w.N.) und entspricht inzwischen auch der gesetzlichen Wertung im neuen Fluglärmschutzgesetz, das in § 2 Abs. 2 Satz 2 Nrn. 1 bis 4 FLärmSchG bei den maßgeblichen NAT-Kriterien für die Einrichtung von Nachtschutzzonen durchgängig auf die Überschreitung eines Häufigkeitswertes von sechs abstellt.

    Diese Unzulänglichkeiten des NAT-Wert-Konzeptes können jedoch in rechtlich vertretbarer Weise dadurch kompensiert werden, dass ergänzend ein energieäquivalenter Dauerschallpegel festgesetzt wird, der nicht überschritten werden darf (BVerwG, Urt. v. 9.11.2006, aaO; Rheinl.-Pfälz. OVG, Urt. v. 21.05.2008 - 8 A 10911/07 -, juris m.w.N.).

    Selbst wenn man einem Dauerschallpegel von 40 dB(A) innen, der in der Fluglärmsynopse als "kritischer Toleranzwert" im Hinblick auf das gesundheitsbezogene Schutzziel der Vermeidung von Schlafstörungen eingestuft wird, bereits die verfassungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle zuordnet und die fachplanungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle auf dem Niveau des in der Synopse vorgeschlagenen "präventiven Richtwerts", also bei 35 dB(A), ansetzt (Rheinl.-Pfälz. OVG, Urt. v. 21.05.2008 - 8 A 10911/07 -, juris, unter Hinweis auf Giemulla/Schorcht, ZfL 2004, 386 ff., insbesondere Ziffer 4.1.3; s. dazu auch: BVerwG, Urt. v. 16.03.2006, aaO), führt dies nicht zum Erfolg der Klage.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 1 A 11186/08

    Nachbarklage gegen Windkraftanlage - Eiswurfrisiko

    Das sieht die obergerichtliche Rechtsprechung ersichtlich ebenso (vgl. Urteile des 8. Senats des erkennenden Gerichts vom 21. Januar 2005, DVBl. 2005, 720; und vom 21. Mai 2008 - 8 A 10911/07.OVG - OVG NRW, Beschluss vom 5. Oktober 2007 in juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - 1 A 11330/07

    Keine Verfahrensrechtsverletzung Dritter bei Genehmigung im vereinfachten

    Das sieht die obergerichtliche Rechtsprechung ersichtlich ebenso (vgl. Urteile des 8. Senats des erkennenden Gerichts vom 21. Januar 2005, DVBl. 2005, 720; und vom 21. Mai 2008 - 8 A 10911/07.OVG - OVG NRW, Beschluss vom 5. Oktober 2007 in juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.2008 - 8 A 10910/07

    Klagen gegen Erweiterung des Militärflugplatzes Ramstein auch in der Berufung

    Soweit von der Klägerin des Parallelverfahrens 8 A 10911/07.OVG das Ziel ver­folgt wird, der Beigeladenen die nach der Planungskonzeption ohnehin vorge­sehene Nutzung der Nordbahn als Start- und Landebahn bei bis zu etwa 10 % der Flugbewegungen als Auflage verbindlich auf­zugeben, dürfte es bereits an einem Bescheidungsinteresse fehlen, weil eine Nutzung der Nordbahn etwa in diesem Umfang voraussichtlich ohnehin stattfinden wird.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - 11 A 14.13

    BER-Betreiber müssen weitere Millionen in Lärmschutz stecken

    Ebensowenig verfängt der Hinweis des Beklagten auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz zur Erweiterung des Militärflughafens Ramstein, wonach in der angegriffenen luftrechtlichen Genehmigung das Maximalpegelkriterium in der Neufassung der dortigen Lärmschutzauflage durch eine Prozesserklärung klarstellend unter den Vorbehalt "regelmäßig" gestellt und dies dahingehend definiert wurde, dass Einzelpegel von mehr als 55 dB(A) im Durchschnitt der sechs verkehrsreichsten Monate eines Kalenderjahres nicht mehr als sechszehn mal zur Tagzeit auftreten (Oberverwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 21. Mai 2008 ­ 8 A 10911/07 ­ juris Rn. 15, 118).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht